| B198 Lechtalstraße (Steeg – Weißenbach am Lech), B199 Tannheimer Straße (Weißenbach am Lech – Schattwald), L21 Berwang-Namloser Straße (Bichlbach – Stanzach), L72/L246 Hahntennjochstraße (Elmen – Imst), L266 Bschlaber Straße (Elmen – Pfafflar) | Motorräder mit einem Standgeräusch (Nahfeldpegel) über 95 dB(A) laut Zulassungsschein dürfen diese Strecken in den Bezirken Reutte und Imst nicht befahren. Das Land Tirol verordnet das Fahrverbot jedes Jahr vom 15. April bis 31. Oktober; Ausnahmen für Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr gibt es nicht. | 15. April bis 31. Oktober |
| Rund 40 Abschnitte auf Landes- und Gemeindestraßen in den Bezirken Reutte, Imst, Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt und Kufstein, unter anderem B179 Fernpassstraße und L38 Ellbögener Straße | Das Land Tirol sperrt diese Abschnitte in der Sommersaison an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 9 bis 19 Uhr für den Ausweichverkehr. Das Verbot gilt für alle Kraftfahrzeuge einschließlich Motorräder, ausgenommen ist Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr. Kontrolliert wird von Polizei und beauftragter Verkehrsüberwachung. | Sa, So und Feiertag 9–19 Uhr |
| L246/L72 Hahntennjochstraße, Imst – Elmen | Die Passstraße ist jeden Winter gesperrt. Die Straßenmeisterei Zams des Landes Tirol gibt sie erst nach der Räumung und der Freigabe durch die Lawinenkommission wieder frei, 2025 nach einem schneearmen Winter bereits am 25. April. | Wintersperre bis ins Frühjahr |
| Timmelsjoch Hochalpenstraße, Sölden – St. Leonhard in Passeier | Die Mautstraße ist täglich von 7 bis 20 Uhr geöffnet, außerhalb dieser Zeit gilt ein amtlich verordnetes Nachtfahrverbot und die Schranke bleibt zu. Über den Winter wird der Pass komplett gesperrt. | 20 bis 7 Uhr gesperrt, dazu Wintersperre |
| L25 Defereggentalstraße, Parkplatz Lackenstüberl – Staatsgrenze am Staller Sattel | Das Amt der Tiroler Landesregierung sperrt den Grenzabschnitt jeden Winter ab Anfang November; freigegeben wird er in der Regel erst Ende Mai. | Wintersperre Anfang November bis Ende Mai |
| Staller Sattel, Defereggental – Antholzertal | Die Passstraße ist nur rund drei Meter breit und wird deshalb dauerhaft im Einbahnverkehr per Ampel geregelt: von Defereggen nach Antholz von Minute 1 bis 15 jeder Stunde, von Antholz nach Defereggen von Minute 30 bis 45. | Ampelregelung, je 15 Minuten pro Stunde |